Wird ein Gewerbebetrieb vollständig aufgegeben oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegt, muss der bisherige Betrieb grundsätzlich beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet werden.
Dafür wird das Formular GewA 3 verwendet.
Formular herunterladen: GewA 3 – Gewerbeabmeldung als PDF öffnen
Gilt das Formular in allen Bundesländern?
Das Grundmuster der Gewerbeabmeldung ist bundesweit durch die Gewerbeanzeigeverordnung vorgegeben. Die hier angebotene PDF-Datei wurde über den Formularserver des Freistaates Sachsen bereitgestellt.
Die PDF kann als bundesweit geltendes Muster und als Ausfüllhilfe verwendet werden. Das örtliche Gewerbeamt kann jedoch ein eigenes Onlineportal oder eine optisch abweichende Formularfassung verwenden.
Rechtsgrundlage: § 1 Gewerbeanzeigeverordnung und Anlage 3 zur Gewerbeanzeigeverordnung.
Wann muss ein Gewerbe abgemeldet werden?
Eine Gewerbeabmeldung ist insbesondere erforderlich, wenn:
- der Gewerbebetrieb vollständig und dauerhaft aufgegeben wird,
- der Betrieb in eine andere Gemeinde verlegt wird,
- der Betrieb verkauft, verpachtet oder auf einen Nachfolger übertragen wird,
- ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft ausscheidet,
- die bisherige Rechtsform beendet wird,
- der bisherige Betrieb infolge einer Umwandlung beendet wird.
Die bloße Aufgabe einer einzelnen von mehreren Tätigkeiten führt nicht immer zur vollständigen Gewerbeabmeldung. Wird das Unternehmen mit anderen Tätigkeiten weitergeführt, kann stattdessen eine Gewerbeummeldung erforderlich sein.
GewA 3 ausfüllen: Erklärung aller Felder
Feld 1: Eingetragener Name und Rechtsform
Hier wird bei einem eingetragenen Unternehmen der vollständige Registername einschließlich der Rechtsform eingetragen.
Ein nicht eingetragener Einzelunternehmer lässt dieses Feld normalerweise frei.
Feld 2: Registereintrag
Hier werden Registerort, Registerart und Registernummer eingetragen, beispielsweise „Amtsgericht Chemnitz, HRB 12345“.
Feld 3: Geschäftsbezeichnung
Hier wird eine vom Register- oder Personennamen abweichende Geschäftsbezeichnung angegeben, beispielsweise der Name eines Ladens oder einer Internetmarke.
Felder 4 bis 11: Angaben zur Person
Hier werden Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit und private Wohnanschrift eingetragen.
Bei juristischen Personen beziehen sich diese Angaben grundsätzlich auf den gesetzlichen Vertreter.
Feld 12: Zahl der Gesellschafter oder Vertreter
Bei Personengesellschaften wird die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter angegeben. Bei juristischen Personen wird die Zahl der gesetzlichen Vertreter eingetragen.
Feld 13: Beteiligung der öffentlichen Hand
Hier wird angegeben, ob eine öffentlich-rechtliche Stelle am Unternehmen beteiligt ist. Bei einem gewöhnlichen privaten Unternehmen wird regelmäßig „nein“ angekreuzt.
Feld 14: Vertretungsberechtigte Person oder Betriebsleiter
Das Feld ist insbesondere bei Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen auszufüllen.
Bei einem gewöhnlichen Einzelunternehmen bleibt es normalerweise frei.
Feld 15: Bisherige Betriebsstätte
Hier wird die Anschrift des Betriebes eingetragen, der abgemeldet wird.
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde gehört hier die bisherige Geschäftsanschrift hinein.
Feld 16: Hauptniederlassung
Hier wird die Anschrift der Hauptniederlassung eingetragen, wenn eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle abgemeldet wird.
Bei einem einzigen Standort kann die Anschrift mit Feld 15 übereinstimmen.
Feld 17: Künftige Betriebsstätte
Dieses Feld wird ausgefüllt, wenn an einem anderen Ort eine neue Betriebsstätte errichtet werden soll.
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde wird hier die neue Betriebsanschrift angegeben. Zusätzlich muss das Gewerbe am neuen Standort regelmäßig neu angemeldet werden.
Bei einer vollständigen Betriebsaufgabe ohne neuen Standort bleibt das Feld frei.
Feld 18: Abgemeldete Tätigkeit
Hier wird die bisher ausgeübte und nun abgemeldete Tätigkeit möglichst genau beschrieben.
Bei mehreren Tätigkeiten sollte der Schwerpunkt zuerst genannt oder entsprechend dem Formular hervorgehoben werden. Weitere Tätigkeiten können auf dem Beiblatt eingetragen werden.
Feld 19: Haupt- oder Nebenerwerb
Hier wird angegeben, ob die aufgegebene Tätigkeit zuletzt im Nebenerwerb betrieben wurde.
Maßgeblich ist die Situation unmittelbar vor der Abmeldung.
Feld 20: Datum der Betriebsaufgabe
Hier wird der tatsächliche Tag eingetragen, an dem der Betrieb am bisherigen Standort endet.
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde ist dies regelmäßig der letzte Tag des Betriebes am bisherigen Standort beziehungsweise das Datum der Verlegung.
Feld 21: Art des abgemeldeten Betriebes
Hier wird der Betrieb als Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges eingeordnet.
Dienstleistungsunternehmen wählen regelmäßig „Sonstiges“, reine Handelsbetriebe „Handel“ und entsprechende Handwerksbetriebe „Handwerk“.
Feld 22: Zahl der tätigen Personen
Hier wird die Zahl der zum Zeitpunkt der Abmeldung beschäftigten Personen nach Vollzeit und Teilzeit angegeben.
Der Betriebsinhaber selbst wird nicht mitgezählt. Bestehen keine Beschäftigungsverhältnisse, wird „Keine“ angekreuzt.
Feld 23: Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder Zweigstelle
Hier wird ausgewählt, welche Art von Betriebsstätte abgemeldet wird.
Ein Einzelunternehmen mit nur einem Standort wählt normalerweise „Hauptniederlassung“.
Feld 24: Reisegewerbe
Dieses Feld wird nur ausgewählt, wenn die Abmeldung ein Reisegewerbe betrifft.
Felder 25 und 26: Grund der Aufgabe oder Übergabe
Hier wird ausgewählt, aus welchem Grund der bisherige Betrieb endet oder übergeben wird.
- Vollständige Aufgabe: Das Gewerbe wird dauerhaft beendet.
- Verlegung in einen anderen Meldebezirk: Der Betrieb zieht in eine andere Gemeinde.
- Wechsel der Rechtsform: Die bisherige Rechtsform wird beendet und das Unternehmen in anderer Form weitergeführt.
- Gesellschafteraustritt: Ein Gesellschafter scheidet aus einer Personengesellschaft aus.
- Gründung nach dem Umwandlungsgesetz: Der bisherige Rechtsträger endet beispielsweise durch Verschmelzung oder Spaltung.
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung: Der Betrieb wird auf eine andere Person übertragen.
Feld 27: Künftiger Gewerbetreibender oder Firmenname
Dieses Feld wird ausgefüllt, wenn der Betrieb von einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen fortgeführt wird.
Hier wird der Name des Käufers, Pächters, Erben oder sonstigen Nachfolgers eingetragen.
Bei einer vollständigen Aufgabe ohne Nachfolger bleibt das Feld frei.
Feld 28: Gründe für die Betriebsaufgabe
Hier können die tatsächlichen Gründe für die Aufgabe angegeben werden, beispielsweise:
- wirtschaftliche Schwierigkeiten,
- Insolvenzverfahren,
- persönliche oder gesundheitliche Gründe,
- Altersgründe,
- Aufnahme einer Beschäftigung,
- fehlende Aufträge,
- Umzug oder berufliche Neuorientierung.
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde kann beispielsweise „Verlegung der Betriebsstätte nach [neuer Ort]“ eingetragen werden.
Feld 29: Datum
Hier wird das Datum eingetragen, an dem das Formular unterschrieben beziehungsweise eingereicht wird.
Feld 30: Unterschrift
Hier unterschreibt die anzeigepflichtige oder vertretungsberechtigte Person.
Bei einer elektronischen Gewerbeabmeldung kann die Unterschrift abhängig vom Onlineverfahren durch eine elektronische Erklärung oder Identifizierung ersetzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Regelmäßig wird mindestens ein Personalausweis oder Reisepass benötigt. Je nach Rechtsform und Einzelfall kann das Gewerbeamt zusätzliche Unterlagen verlangen, beispielsweise eine Vollmacht, einen Registerauszug oder Nachweise über eine Unternehmensübertragung.
Was passiert nach der Abmeldung?
Die Gewerbeabmeldung wird von der zuständigen Behörde grundsätzlich an verschiedene Stellen weitergeleitet. Trotzdem sollten offene Verpflichtungen selbst geprüft werden, beispielsweise gegenüber:
- dem Finanzamt,
- der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer,
- der Berufsgenossenschaft,
- der Krankenkasse,
- Beschäftigten und Sozialversicherungsträgern,
- dem Verpackungsregister oder anderen branchenspezifischen Registern.
Eine Gewerbeabmeldung beendet nicht automatisch sämtliche Verträge, Steuerpflichten, Mitgliedschaften oder Aufbewahrungspflichten.
Hinweis
Diese Ausfüllhilfe dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder behördliche Beratung. Verbindlich sind die Vorgaben des örtlich zuständigen Gewerbeamtes.