Gewerbeummeldung ausfüllen: GewA 2 mit Ausfüllhilfe

Ändert sich der Standort, die Tätigkeit oder der Name eines bestehenden Gewerbebetriebes, kann eine Gewerbeummeldung erforderlich sein. Dafür wird das Formular GewA 2 verwendet.

Formular herunterladen: GewA 2 – Gewerbeummeldung als PDF öffnen

Gilt das GewA-2-Formular bundesweit?

Die grundlegenden Angaben der Gewerbeummeldung sind bundesweit durch die Gewerbeanzeigeverordnung vorgeschrieben. Die hier angebotene PDF-Datei wurde über den Formularserver des Freistaates Sachsen bereitgestellt.

Das Formular kann als bundesweit einheitliches Muster und als Ausfüllhilfe verwendet werden. Die optische Gestaltung und das jeweilige Onlineverfahren können je nach Bundesland und Gemeinde abweichen.

Rechtsgrundlage: § 1 Gewerbeanzeigeverordnung und Anlage 2 zur Gewerbeanzeigeverordnung.

Wann muss ein Gewerbe umgemeldet werden?

Eine Gewerbeummeldung ist insbesondere erforderlich, wenn:

Umzug in eine andere Gemeinde: Zieht der Betrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde, reicht eine Gewerbeummeldung beim bisherigen Gewerbeamt normalerweise nicht aus. In diesem Fall wird der bisherige Betrieb abgemeldet und am neuen Standort neu angemeldet.

GewA 2 ausfüllen: Erklärung aller Felder

Felder 1 und 2: Registername und Registereintrag

In Feld 1 wird bei eingetragenen Unternehmen der vollständige Registername einschließlich Rechtsform eingetragen. In Feld 2 folgen Registerort, Registerart und Registernummer.

Nicht eingetragene Einzelunternehmer lassen diese Felder normalerweise frei.

Feld 3: Geschäftsbezeichnung

Hier wird ein vom Register- oder Personennamen abweichender Geschäftsname eingetragen, beispielsweise „Webservice Erzgebirge“ oder „Gaststätte Zum Markt“.

Felder 4 bis 11: Persönliche Angaben

In diese Felder werden Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit und private Wohnanschrift eingetragen.

Die Angaben müssen mit den amtlichen Ausweisdokumenten übereinstimmen. Bei juristischen Personen beziehen sich die Angaben grundsätzlich auf den gesetzlichen Vertreter.

Feld 12: Gesellschafter oder gesetzliche Vertreter

Hier wird bei Personengesellschaften die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter und bei juristischen Personen die Zahl der gesetzlichen Vertreter angegeben.

Feld 13: Beteiligung der öffentlichen Hand

Hier wird angegeben, ob eine öffentlich-rechtliche Stelle am Unternehmen beteiligt ist. Bei einem gewöhnlichen privaten Unternehmen wird normalerweise „nein“ angekreuzt.

Feld 14: Vertretungsberechtigte Person oder Betriebsleiter

Das Feld ist insbesondere für Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen vorgesehen. Bei einem gewöhnlichen Einzelunternehmen bleibt es normalerweise frei.

Feld 15: Neue beziehungsweise aktuelle Betriebsstätte

Hier wird die nach der Änderung geltende Anschrift der Betriebsstätte eingetragen.

Bei einer Verlegung innerhalb derselben Gemeinde gehört hier die neue Geschäftsanschrift hinein.

Feld 16: Hauptniederlassung

Hier wird die Anschrift der Hauptniederlassung eingetragen, wenn die umgemeldete Betriebsstätte eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle ist.

Bei einem Betrieb mit nur einem Standort kann die Anschrift mit Feld 15 übereinstimmen.

Feld 17: Frühere Betriebsstätte

Bei einer Betriebsverlegung wird hier die bisherige Geschäftsanschrift eingetragen.

Es handelt sich nicht um die neue Wohnanschrift und auch nicht um eine beliebige frühere Privatadresse, sondern um die bisherige Betriebsstätte, auf die sich die Ummeldung bezieht.

Feld 18: Neu ausgeübte Tätigkeit

Hier werden Tätigkeiten eingetragen, die nach der Änderung neu hinzukommen. Der Schwerpunkt sollte zuerst genannt werden.

Beispiel:

„Erbringung von Vertriebsdienstleistungen sowie Handel mit Druck- und Presseerzeugnissen.“

Wer keine neue Tätigkeit aufnimmt und lediglich die Anschrift ändert, kann je nach Formularverfahren die bisherige Tätigkeit in Feld 19 übernehmen und Feld 18 freilassen.

Feld 19: Weiterhin ausgeübte Tätigkeit

Hier werden alle Tätigkeiten eingetragen, die bereits angemeldet waren und auch nach der Änderung fortgeführt werden.

Bei einer reinen Adressänderung gehört die vollständige bisherige Tätigkeitsbeschreibung grundsätzlich in dieses Feld.

Feld 20: Grund der Ummeldung

Hier wird angegeben, weshalb die Gewerbeummeldung erfolgt. Mögliche Angaben sind beispielsweise:

Bei einer Adressänderung kann beispielsweise eingetragen werden: „Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde von [alte Anschrift] nach [neue Anschrift]“.

Feld 21: Datum der Änderung

Hier wird das Datum eingetragen, ab dem die gemeldete Änderung tatsächlich gilt.

Bei einem Umzug ist das der Tag, ab dem der Betrieb an der neuen Anschrift geführt wird. Es ist nicht das ursprüngliche Gründungsdatum und auch nicht zwingend der Tag, an dem das Formular ausgefüllt wird.

Feld 22: Zahl der tätigen Personen

Hier wird die Zahl der Beschäftigten nach Vollzeit und Teilzeit angegeben. Der Inhaber selbst wird nicht mitgezählt.

Wer keine Arbeitnehmer, Aushilfen oder mitarbeitenden Partner beschäftigt, kreuzt „Keine“ an.

Feld 23: Art der Niederlassung

Hier wird ausgewählt, ob die Ummeldung eine Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle betrifft.

Bei einem gewöhnlichen Gewerbe mit nur einem Standort wird normalerweise „Hauptniederlassung“ angekreuzt.

Feld 24: Reisegewerbe

Dieses Feld wird nur ausgewählt, wenn sich die Ummeldung auf ein Reisegewerbe bezieht. Bei einem gewöhnlichen stehenden Gewerbe bleibt es frei.

Feld 25: Erlaubnis

Hier wird angegeben, ob für die ausgeübte Tätigkeit eine besondere Erlaubnis erforderlich ist und vorliegt.

Bei „Ja“ werden das Ausstellungsdatum und die erteilende Behörde eingetragen.

Feld 26: Handwerkskarte

Dieses Feld betrifft zulassungspflichtige Handwerksbetriebe der Anlage A zur Handwerksordnung. Bei vorhandener Handwerkskarte werden das Ausstellungsdatum und die Handwerkskammer eingetragen.

Feld 27: Aufenthaltstitel

Das Feld ist nur für ausländische Gewerbetreibende vorgesehen, die für die Tätigkeit einen entsprechenden Aufenthaltstitel benötigen.

Bei „Ja“ werden das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde eingetragen.

Feld 28: Auflagen oder Beschränkungen

Hier werden Auflagen oder Beschränkungen eingetragen, die der Aufenthaltstitel hinsichtlich der selbständigen Erwerbstätigkeit enthält.

Feld 29: Datum

Hier wird das Datum der Unterzeichnung beziehungsweise Einreichung des Formulars eingetragen.

Feld 30: Unterschrift

Hier unterschreibt der Gewerbetreibende oder die vertretungsberechtigte Person. Bei einem zugelassenen vollständig elektronischen Verfahren kann die Unterschrift durch das jeweilige Identifizierungsverfahren ersetzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Grund der Ummeldung können insbesondere folgende Unterlagen verlangt werden:

Hinweis

Diese Ausfüllhilfe dient der allgemeinen Orientierung. Verbindlich sind die Anforderungen des für die Betriebsstätte zuständigen Gewerbeamtes.

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2026 00:09 Uhr