Wer ein Gewerbe neu aufnimmt, muss den Beginn des Gewerbebetriebes grundsätzlich beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Dafür wird das Formular GewA 1 verwendet.
Auf dieser Seite erklären wir, wann eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, welche Unterlagen regelmäßig benötigt werden und was in die einzelnen nummerierten Felder des Formulars eingetragen wird.
Formular herunterladen: GewA 1 – Gewerbeanmeldung als PDF öffnen
Gilt das Formular in allen Bundesländern?
Ja. Die Gewerbeanmeldung ist bundesweit durch die Gewerbeanzeigeverordnung geregelt. Das Grundmuster des Formulars GewA 1 gilt daher in allen Bundesländern.
Die hier angebotene PDF-Datei wurde über den Formularserver des Freistaates Sachsen bereitgestellt. Sie kann als bundesweit einheitliches Muster und als Ausfüllhilfe verwendet werden. Je nach Bundesland, Gemeinde oder Onlineportal kann das Formular optisch anders dargestellt oder um technische Angaben ergänzt werden. Entscheidend ist im Zweifel das Verfahren des örtlich zuständigen Gewerbeamtes.
Rechtsgrundlage: § 1 Gewerbeanzeigeverordnung und Anlage 1 zur Gewerbeanzeigeverordnung.
Wann wird das Formular GewA 1 benötigt?
Das Formular GewA 1 wird insbesondere benötigt, wenn:
- erstmals ein Gewerbe gegründet wird,
- ein bestehendes Gewerbe aus einem anderen Meldebezirk in eine neue Gemeinde verlegt wird,
- ein bereits abgemeldeter Betrieb wieder eröffnet wird,
- ein Unternehmen übernommen, gekauft, gepachtet oder geerbt wird,
- eine neue Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle eröffnet wird,
- in bestimmten Fällen die Rechtsform gewechselt wird.
Wichtig bei einem Umzug: Wird der Betrieb lediglich innerhalb derselben Gemeinde verlegt, ist normalerweise eine Gewerbeummeldung mit GewA 2 erforderlich. Erfolgt der Umzug in eine andere Gemeinde, wird das Gewerbe in der bisherigen Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde mit GewA 1 neu angemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen einzureichen sind, hängt von der Person, der Rechtsform und der ausgeübten Tätigkeit ab. Regelmäßig können folgende Nachweise verlangt werden:
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Verwendung eines Reisepasses gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung,
- Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen,
- Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde bei einer Gesellschaft in Gründung,
- Aufenthaltstitel bei ausländischen Gewerbetreibenden, soweit erforderlich,
- Handwerkskarte oder Nachweis der Eintragung bei entsprechenden Handwerksbetrieben,
- Erlaubnis oder Konzession bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
Das Gewerbeamt kann je nach Tätigkeit weitere Unterlagen verlangen.
GewA 1 ausfüllen: Erklärung aller Felder
Feld 1: Eingetragener Name und Rechtsform
Hier wird der im Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Name einschließlich der Rechtsform eingetragen, beispielsweise „Beispiel Handel GmbH“.
Ein nicht im Register eingetragener Einzelunternehmer lässt dieses Feld normalerweise frei. Bei einer nicht eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind die weiteren geschäftsführenden Gesellschafter anzugeben.
Feld 2: Register, Registerort und Registernummer
Hier werden das zuständige Registergericht beziehungsweise der Registerort und die Registernummer eingetragen, beispielsweise „Amtsgericht Chemnitz, HRB 12345“.
Wer nicht in einem entsprechenden Register eingetragen ist, lässt das Feld frei.
Feld 3: Name des Geschäfts
Hier kann die Geschäftsbezeichnung eingetragen werden, wenn sie vom Namen in Feld 1 oder vom persönlichen Namen des Gewerbetreibenden abweicht.
Beispiele sind „Webservice Erzgebirge“, „Gaststätte Zum Markt“ oder „Friseur Haargenau“. Die Geschäftsbezeichnung ist nicht automatisch eine im Handelsregister eingetragene Firma.
Feld 4: Familienname
Hier wird der aktuelle Familienname des Gewerbetreibenden oder des gesetzlichen Vertreters eingetragen.
Feld 5: Vornamen
Hier werden die Vornamen entsprechend dem Ausweisdokument eingetragen.
Feld 6: Geschlecht
Die Angabe erfolgt entsprechend der Eintragung in der Geburtsurkunde. Zur Auswahl stehen männlich, weiblich, divers oder keine Angabe.
Feld 7: Geburtsname
Der Geburtsname wird nur eingetragen, wenn er vom aktuellen Familiennamen abweicht. Andernfalls kann das Feld freigelassen werden.
Feld 8: Geburtsdatum
Hier wird das Geburtsdatum im Format Tag, Monat und Jahr eingetragen.
Feld 9: Geburtsort und Geburtsland
Hier werden der Geburtsort und bei einer Geburt außerhalb Deutschlands zusätzlich das Geburtsland eingetragen.
Feld 10: Staatsangehörigkeit
Bei deutscher Staatsangehörigkeit wird „deutsch“ angekreuzt. Andere oder weitere Staatsangehörigkeiten werden daneben eingetragen.
Feld 11: Anschrift der Wohnung
Hier ist die private Wohnanschrift des Gewerbetreibenden oder gesetzlichen Vertreters einzutragen. Dazu gehören Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse können entsprechend den Vorgaben des Formulars ergänzt werden.
Feld 12: Gesellschafter oder gesetzliche Vertreter
Bei einer Personengesellschaft wird die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter angegeben. Bei einer juristischen Person wird die Zahl der gesetzlichen Vertreter eingetragen.
Ein Einzelunternehmer kann dieses Feld normalerweise freilassen.
Feld 13: Beteiligung der öffentlichen Hand
Hier wird angegeben, ob der Bund, ein Bundesland, eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Stelle am Unternehmen beteiligt ist.
Bei einem gewöhnlichen privaten Einzelunternehmen wird normalerweise „nein“ angekreuzt.
Feld 14: Vertretungsberechtigte Person oder Betriebsleiter
Dieses Feld ist insbesondere für inländische Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen vorgesehen. Eingetragen werden Name und Vorname der vertretungsberechtigten Person beziehungsweise des Betriebsleiters.
Bei einem gewöhnlichen Einzelunternehmen bleibt das Feld normalerweise frei.
Feld 15: Anschrift der Betriebsstätte
Hier wird die Anschrift eingetragen, an der das Gewerbe tatsächlich betrieben wird. Das kann beispielsweise ein Ladengeschäft, Büro, eine Werkstatt oder auch die eigene Wohnung sein.
Die Betriebsstätte muss nicht mit der privaten Wohnanschrift übereinstimmen.
Feld 16: Hauptniederlassung
Dieses Feld ist vor allem dann wichtig, wenn eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle angemeldet wird. Hier wird die Anschrift der übergeordneten Hauptniederlassung eingetragen.
Bei einer einzigen Betriebsstätte, die gleichzeitig die Hauptniederlassung ist, kann dieselbe Anschrift wie in Feld 15 eingetragen werden. Manche Gewerbeämter akzeptieren auch einen entsprechenden Hinweis.
Feld 17: Frühere Betriebsstätte
Dieses Feld wird ausgefüllt, wenn der Betrieb aus einem anderen Meldebezirk an den neuen Standort verlegt wurde oder zuvor an einer anderen Anschrift geführt wurde.
Bei einer echten erstmaligen Neugründung ohne vorherige Betriebsstätte bleibt das Feld frei.
Feld 18: Angemeldete Tätigkeit
Hier muss die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit möglichst genau und verständlich beschrieben werden. Allgemeine Angaben wie „Dienstleistungen“, „Handel“ oder „Internet“ sind häufig zu ungenau.
Eine geeignete Beschreibung nennt die wesentlichen Leistungen oder Warengruppen, zum Beispiel:
„Erstellung und Pflege von Internetseiten, Webhosting, Domainverwaltung, Erbringung von Vertriebsdienstleistungen sowie Handel mit Druck- und Presseerzeugnissen.“
Wer mehrere Tätigkeiten ausübt, sollte den Schwerpunkt zuerst nennen. Für weitere Tätigkeiten kann das Beiblatt verwendet werden.
Feld 19: Haupt- oder Nebenerwerb
Hier wird angegeben, ob die Tätigkeit zunächst im Nebenerwerb ausgeübt wird.
Ein Nebenerwerb liegt typischerweise vor, wenn daneben weiterhin eine Schule, Ausbildung, Beschäftigung oder andere hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit besteht. Die Einstufung kann auch für andere Behörden und die Krankenversicherung von Bedeutung sein.
Feld 20: Datum des Beginns
Hier wird das tatsächliche Datum eingetragen, an dem die angemeldete gewerbliche Tätigkeit beginnt oder begonnen hat.
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde wird grundsätzlich das Datum eingetragen, ab dem der Betrieb am neuen Standort geführt wird. Es wird nicht automatisch das ursprüngliche Gründungsdatum des früheren Standortes übernommen.
Feld 21: Art des Betriebes
Hier wird die Tätigkeit einer der Kategorien Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges zugeordnet.
- Industrie: industrielle Herstellung oder Verarbeitung,
- Handwerk: handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeit,
- Handel: An- und Verkauf von Waren,
- Sonstiges: Dienstleistungen und andere Tätigkeiten.
Bei gemischten Tätigkeiten sollte die überwiegende Tätigkeit ausgewählt oder die Einordnung mit dem Gewerbeamt abgestimmt werden.
Feld 22: Zahl der tätigen Personen
Hier wird die Zahl der im Betrieb beschäftigten Personen angegeben, getrennt nach Vollzeit und Teilzeit. Aushilfen sowie mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner werden mitgezählt.
Der Betriebsinhaber selbst wird nicht mitgezählt. Wer allein arbeitet und keine Beschäftigten hat, kreuzt „Keine“ an.
Feld 23: Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder Zweigstelle
Hier wird angegeben, für welche Betriebsform die Anmeldung erfolgt.
- Hauptniederlassung: Mittelpunkt und Leitung des Betriebes,
- Zweigniederlassung: organisatorisch verselbständigter weiterer Standort,
- Unselbständige Zweigstelle: weiterer Standort ohne weitgehende Selbständigkeit.
Ein gewöhnliches Einzelunternehmen mit nur einem Standort kreuzt in der Regel „Hauptniederlassung“ an.
Feld 24: Reisegewerbe
Dieses Feld wird nur angekreuzt, wenn die Anmeldung ein Reisegewerbe betrifft. Ein Reisegewerbe liegt vereinfacht gesagt vor, wenn Leistungen oder Waren ohne vorherige Bestellung außerhalb einer festen Niederlassung angeboten werden.
Bei einem gewöhnlichen stationären oder online betriebenen Gewerbe bleibt dieses Feld normalerweise frei.
Feld 25: Grund der Neuerrichtung oder Übernahme
Hier wird der Grund der Anmeldung ausgewählt.
- Neugründung: Das Unternehmen oder der Betrieb wird erstmals gegründet.
- Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk: Der Betrieb zieht aus einer anderen Gemeinde an den neuen Standort.
- Wechsel der Rechtsform: Die bisherige Rechtsform wird geändert.
- Gesellschaftereintritt: Ein Gesellschafter tritt in eine bestehende Personengesellschaft ein.
- Übergang nach dem Umwandlungsgesetz: Beispielsweise Verschmelzung oder Spaltung.
- Übernahme: Der Betrieb wird durch Erbfolge, Kauf oder Pacht übernommen.
Bei der erstmaligen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wird normalerweise „Neugründung“ angekreuzt.
Feld 26: Früherer Gewerbetreibender oder früherer Firmenname
Dieses Feld wird ausgefüllt, wenn ein bestehender Betrieb übernommen wurde oder ein Zusammenhang mit einem früheren Gewerbetreibenden beziehungsweise einer früheren Firma besteht.
Bei einer gewöhnlichen Neugründung bleibt das Feld frei.
Feld 27: Unfallversicherungsträger und Unternehmensnummer
Dieses Feld ist grundsätzlich nur außerhalb einer Neugründung auszufüllen. Gefragt wird nach dem bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger, beispielsweise der zuständigen Berufsgenossenschaft, und nach der bisherigen Unternehmensnummer.
Bei einer echten Neugründung können diese Angaben normalerweise freigelassen werden. Sind die Angaben trotz eines bereits bestehenden Betriebes nicht bekannt, kann im vorgesehenen Bereich „nicht bekannt“ angegeben werden.
Feld 28: Erlaubnis
Hier wird angegeben, ob für die Tätigkeit eine besondere gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich ist und bereits vorliegt. Bei „Ja“ sind das Ausstellungsdatum und die erteilende Behörde einzutragen.
Das kann beispielsweise bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, Gaststättengewerbe, Maklerbereich oder Personenverkehr betreffen.
Feld 29: Handwerkskarte
Dieses Feld betrifft zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A zur Handwerksordnung. Liegt eine Handwerkskarte vor, werden das Ausstellungsdatum und die zuständige Handwerkskammer angegeben.
Bei nicht handwerklichen Tätigkeiten bleibt das Feld frei beziehungsweise wird entsprechend den Vorgaben des Gewerbeamtes „Nein“ angekreuzt.
Feld 30: Aufenthaltstitel
Dieses Feld ist nur für ausländische Gewerbetreibende vorgesehen, die für die selbständige Tätigkeit einen Aufenthaltstitel benötigen.
Bei „Ja“ werden das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde angegeben.
Feld 31: Auflagen oder Beschränkungen im Aufenthaltstitel
Hier wird angegeben, ob der Aufenthaltstitel Auflagen oder Beschränkungen zur Erwerbstätigkeit enthält. Bestehende Auflagen müssen vollständig übernommen werden.
Für deutsche Staatsangehörige und Personen, die keinen entsprechenden Aufenthaltstitel benötigen, ist das Feld nicht relevant.
Feld 32: Datum
Hier wird das Datum eingetragen, an dem das Formular unterschrieben beziehungsweise eingereicht wird.
Feld 33: Unterschrift
Hier unterschreibt die anzeigepflichtige Person beziehungsweise die vertretungsberechtigte Person.
Bei einer vollständig elektronischen Gewerbeanmeldung kann die Unterschrift je nach eingesetztem Onlineverfahren entfallen oder durch eine elektronische Erklärung ersetzt werden.
Wohin wird die Gewerbeanmeldung geschickt?
Zuständig ist grundsätzlich das Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt, in der sich die Betriebsstätte befindet. Je nach Ort kann die Anmeldung persönlich, schriftlich oder über ein Onlineportal vorgenommen werden.
Vor dem Versand sollte geprüft werden, welche Übermittlungswege das zuständige Gewerbeamt akzeptiert. Nicht jede Behörde nimmt ein einfach per E-Mail übersandtes Formular an.
Hinweis
Diese Ausfüllhilfe dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder behördliche Beratung. Bei besonderen Rechtsformen, erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder mehreren Betriebsstätten sollte die Eintragung vorher mit dem zuständigen Gewerbeamt abgestimmt werden.