SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt: Formulare aller Bundesländer

SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und Kugelschreiber

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können fällige Steuerzahlungen automatisch vom Finanzamt von Ihrem Bankkonto eingezogen werden. Dadurch müssen Sie die Zahlungen nicht zu jedem Fälligkeitstermin selbst überweisen.

Da die Finanzverwaltung in Deutschland von den Bundesländern organisiert wird, gibt es kein einheitliches Formular für ganz Deutschland. Verwenden Sie deshalb immer das SEPA-Lastschriftmandat des Bundeslandes, in dem sich Ihr zuständiges Finanzamt befindet.

Auf dieser Seite finden Sie die offiziellen Formulare für alle 16 Bundesländer sowie allgemeine Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen des Mandats.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt?

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das zuständige Finanzamt, fällige Steuerbeträge von einem angegebenen Bankkonto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie Ihre Bank an, die vom Finanzamt eingereichten Lastschriften einzulösen.

Das Lastschriftverfahren kann insbesondere dabei helfen, Zahlungstermine einzuhalten. Voraussetzung ist, dass das angegebene Bankkonto ausreichend gedeckt ist.

Für welche Steuerarten kann das Mandat gelten?

Je nach Bundesland und Formular kann ein SEPA-Lastschriftmandat unter anderem für folgende Steuerarten erteilt werden:

Welche Steuerarten tatsächlich vom jeweiligen Mandat umfasst werden können, ergibt sich aus dem Formular des Bundeslandes. Für kommunale Steuern und Abgaben, beispielsweise die Gewerbesteuer oder Grundsteuer, kann eine andere Behörde zuständig sein.

SEPA-Lastschriftmandat richtig ausfüllen

Für die Bearbeitung benötigt das Finanzamt in der Regel folgende Angaben:

Achten Sie insbesondere auf die vollständige Steuernummer und eine korrekt eingetragene IBAN. Ist der Steuerpflichtige nicht selbst Inhaber des Kontos, müssen gegebenenfalls zusätzliche Angaben und Unterschriften eingetragen werden.

Formulare für alle Bundesländer

Wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich Ihr zuständiges Finanzamt befindet. Die Links führen direkt zu den von den Landesfinanzverwaltungen bereitgestellten Formularen oder Formularportalen.

Bundesland Hinweise zur Einreichung Offizielles Formular
Baden-Württemberg Verwenden Sie das Formular der Finanzverwaltung Baden-Württemberg. Beachten Sie die Hinweise im Formular zur Unterschrift und zur Übermittlung an das zuständige Finanzamt. SEPA-Formular Baden-Württemberg öffnen
Bayern Für bayerische Finanzämter ist das landeseigene Formular zu verwenden. Das Mandat muss der richtigen Steuernummer und dem zuständigen Finanzamt zugeordnet werden können. SEPA-Formular Bayern öffnen
Berlin Das Berliner Formular ist vollständig auszufüllen und dem zuständigen Berliner Finanzamt zu übermitteln. Prüfen Sie insbesondere die Steuernummer und die erforderlichen Unterschriften. SEPA-Formular Berlin öffnen
Brandenburg Verwenden Sie für ein Finanzamt in Brandenburg das Formular der brandenburgischen Finanzverwaltung. Reichen Sie es rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin ein. SEPA-Formular Brandenburg öffnen
Bremen Das Bremer Formular ist für Steuerzahlungen an die zuständige Finanzbehörde auszufüllen. Beachten Sie die im Formular angegebenen Möglichkeiten zur Übermittlung. SEPA-Formular Bremen öffnen
Hamburg Für Hamburger Finanzämter ist das Formular der Hamburger Finanzverwaltung zu verwenden. Achten Sie auf eine eindeutige Zuordnung zur betreffenden Steuernummer. SEPA-Formular Hamburg öffnen
Hessen Das hessische Formular kann direkt am Computer ausgefüllt werden. Prüfen Sie anschließend, ob vor der Einreichung eine Unterschrift erforderlich ist. SEPA-Formular Hessen öffnen
Mecklenburg-Vorpommern Verwenden Sie das Formular des Steuerportals Mecklenburg-Vorpommern. Die Steuernummer und das zuständige Finanzamt sollten vollständig angegeben werden. SEPA-Formular Mecklenburg-Vorpommern öffnen
Niedersachsen Für niedersächsische Finanzämter ist das Formular des Landesamts für Steuern Niedersachsen vorgesehen. Beachten Sie die Hinweise zur Einreichung auf dem Formular. SEPA-Formular Niedersachsen öffnen
Nordrhein-Westfalen Das Formular ist vollständig auszufüllen und entsprechend den darin enthaltenen Hinweisen an das zuständige Finanzamt in Nordrhein-Westfalen zu übermitteln. SEPA-Formular Nordrhein-Westfalen öffnen
Rheinland-Pfalz Verwenden Sie das Formular des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz. Das Mandat sollte rechtzeitig vor dem nächsten Zahlungstermin eingereicht werden. SEPA-Formular Rheinland-Pfalz öffnen
Saarland Das Formular wird über das Formularportal des Saarlandes bereitgestellt. Folgen Sie dort den Hinweisen zum Ausfüllen, Herunterladen und Einreichen. SEPA-Formular Saarland öffnen
Sachsen Das sächsische Formular wird über den Formularservice des Freistaates Sachsen bereitgestellt. Beachten Sie dort die angebotenen Möglichkeiten zum Ausfüllen und Einreichen. SEPA-Formular Sachsen öffnen
Sachsen-Anhalt Verwenden Sie das Formular der Finanzverwaltung Sachsen-Anhalt. Prüfen Sie vor der Einreichung, ob alle erforderlichen Angaben und Unterschriften vorhanden sind. SEPA-Formular Sachsen-Anhalt öffnen
Schleswig-Holstein Für Finanzämter in Schleswig-Holstein ist das Formular der Landesfinanzverwaltung zu verwenden. Beachten Sie die Hinweise im Dokument zur Übermittlung. SEPA-Formular Schleswig-Holstein öffnen
Thüringen Das Thüringer Formular ist vollständig auszufüllen und dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Achten Sie auf die richtige Steuernummer und die erforderlichen Unterschriften. SEPA-Formular Thüringen öffnen

Wie kann das SEPA-Lastschriftmandat eingereicht werden?

Die zulässigen Einreichungswege können sich je nach Bundesland unterscheiden. Häufig kommen folgende Möglichkeiten infrage:

Nicht jedes Finanzamt akzeptiert ein SEPA-Lastschriftmandat per einfacher E-Mail. Lesen Sie daher unbedingt die Hinweise im jeweiligen Formular oder auf der Internetseite der zuständigen Finanzverwaltung.

Ist eine einfache Mitteilung der Bankverbindung ausreichend?

Eine Mitteilung der Bankverbindung ist nicht automatisch mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gleichzusetzen. Möchten Sie, dass das Finanzamt fällige Steuerbeträge automatisch einzieht, müssen Sie grundsätzlich ein entsprechendes Mandat erteilen.

Auch bei einer Änderung der Bankverbindung kann ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich sein.

Brauche ich für jede Steuernummer ein eigenes Mandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat wird normalerweise einer bestimmten Steuernummer zugeordnet. Besitzen Sie mehrere Steuernummern, kann deshalb für jede Steuernummer ein separates Mandat erforderlich sein.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere Unternehmen betreiben oder neben Ihrer persönlichen Steuernummer eine weitere betriebliche Steuernummer besitzen.

Wann sollte das Mandat eingereicht werden?

Das Formular sollte möglichst frühzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin beim Finanzamt eingehen. Das Finanzamt muss das Mandat zunächst erfassen und dem betreffenden Steuerkonto zuordnen.

Bei einer unmittelbar bevorstehenden Steuerzahlung sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass der Lastschrifteinzug bereits eingerichtet wurde. Prüfen Sie im Zweifel, ob die Zahlung noch selbst überwiesen werden muss.

Was passiert bei einer nicht ausreichenden Kontodeckung?

Ist das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs nicht ausreichend gedeckt, kann die Lastschrift zurückgegeben werden. Dadurch können zusätzliche Bankkosten und gegebenenfalls steuerliche Nebenleistungen entstehen.

Sorgen Sie deshalb dafür, dass der benötigte Betrag zum Fälligkeitstermin auf dem angegebenen Konto verfügbar ist.

Kann das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen werden?

Ein erteiltes Mandat kann gegenüber dem Finanzamt widerrufen werden. Der Widerruf sollte eindeutig und rechtzeitig erfolgen. Geben Sie dabei mindestens das zuständige Finanzamt, die Steuernummer und das betroffene Konto an.

Beachten Sie, dass nach einem Widerruf fällige Steuerzahlungen wieder selbstständig und fristgerecht überwiesen werden müssen.

Was ist bei einem Wechsel des Finanzamts zu beachten?

Bei einem Umzug oder einem Wechsel der steuerlichen Zuständigkeit kann sich auch die Steuernummer ändern. Prüfen Sie in diesem Fall, ob das bisherige SEPA-Lastschriftmandat übernommen wurde oder ein neues Mandat beim nun zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss.

Häufige Fehler beim SEPA-Lastschriftmandat

Hinweis zur Aktualität

Die Finanzverwaltungen können ihre Formulare, Internetadressen und Übermittlungswege ändern. Prüfen Sie deshalb vor dem Ausfüllen und Einreichen, ob das verlinkte Formular weiterhin aktuell ist.

Zuletzt aktualisiert: 17.07.2026 23:22 Uhr